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Mach´s selber - Dein Antrag auf Tempo 30 vor deiner Haustüre

Wir unterstützen Dich bei deinem Anliegen von Tempo 30 vor Deiner Haustüre - dabei hilft ein Antrag auf Verkehrslärmreduzierende Maßnahmen nach § 45 Abs. 1 S2 Nr. 3 StVO

Nach juristischer Betrachtung ist die Stadt Köln verpflichtet, verkehrslärmreduzierende Maßnahmen umzusetzen, wo der Straßenlärm zu laut ist. Die Umsetzung von Tempo 30 ist hierbei eine primäre Maßnahme. Jetzt kommt es nur noch auf Euch an, dies einzufordern! Erst einmal mit einem netten Schreiben/Antrag (siehe Anlagen unten) und ggfs. über den juristischen Weg - denn dafür gibt es in Köln schon mehrere erfolgreiche Beispiele!

Für diese Straßenbereiche ist ein Antrag zu empfehlen:

Bei Rückfragen oder für Hilfestellung wendet Euch gerne an unsere GUTes Mitglied Marcel Hövelmann

Danke für den Impuls an die IG Lebenswerte Lux.

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