Folgend findet ihr meine Anregungen (und die erhaltenen Antworten) an die Kölner Stadtverwaltung und/oder Institutionen.
Du möchtest auch eine Anregung eingeben? Hier gibt es ein paar Tipps von mir oder kontaktiere mich. Links zu meinen Anregungen (plus Antworten) aus den Jahren 2016 bis 2020 findest Du am Ende dieser Seite.
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2021
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Nachfrage vom 27.09.2021 an oberbuergermeisterin@stadt-koeln.de
Sehr geehrte Frau Reker,
der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 14.02.2019 den Antrag von GUT Köln beschlossen, „dass zukünftig bei allen Flügen, die Ratsmitglieder und Angehörige der Verwaltung für die Stadt Köln unternehmen müssen, ein Beitrag an Atmosfair oder eine andere Initiative gezahlt wird. Für 2019 liegt eine entsprechende Mitteilung vor (https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=761300&type=do&); für wann ist eine entsprechende Mitteilung für 2020 zu erwarten?
Antwort:
Offen
Anregung nach §24 GO NRW vom 17.09.2021 – Anpassung der Sondernutzungserlaubnis für Parteien etc. zur Landtagswahl 2022
Sehr geehrter Herr Derichsweiler,
sehr geehrte Damen und Herren im Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden,
feststellend anhand der teils ordnungswidrigen Wahlplakatwerbung im Rahmen der Bundestagswahl 2021, rege ich, basierend auf der entsprechenden gültigen Allgemeinverfügung (öffentliche Bekanntmachung am 13.07.2021) folgende Änderungen für die Landtagswahl 2022 an:
* Der Zeitraum des Beginns der Plakatwerbung wird auf 2 Wochen vor Wahltermin verkürzt. Das abhängen muss bis 72 Stunden nach Wahltermin erfolgen.
* Die Anzahl der maximal anzubringenden Plakate wird für Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber*innen auf 860 Stück (je 10 Exemplare je Stadtteil) beschränkt.
* Es ist eine verbindliche Regelung zu formulieren, so das Wahlwerbeträger die Benutzung von Radwegen nicht einschränkt. (ähnlich der Formulierung für „Restgehwegflächen“)
* Keine Wahlwerbung an Bäumen. Daher wird die bestehende Formulierung „An jungen Bäumen und auf bepflanzten Baumscheiben dürfen weder Einfach-, Doppel- oder Dreieckständer noch Hartfaserplatten angebracht werden.“ in „An Bäumen und auf bepflanzten Baumscheiben dürfen weder Einfach-, Doppel- oder Dreieckständer noch Hartfaserplatten angebracht werden.“ angepasst.
* Die Werbung mit großformatigen Plakatträgern (DIN 18/1) (sogenannte Wesselmänner), wird untersagt.
* Der Zeitraum des Beginns für Informationsstände wird auf 2 Wochen vor Wahltermin verkürzt.
Die hier eingebrachten Anregungen stellen neben einem ökologischen Mehrwert (weniger Wahlplakate wegen Klimanotstand und so 😉 ) auch eine deutliche Verbesserung hinsichtlich der Gleichberechtigung der öffentlichen Darstellung von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber*innen dar.
Antwort:
Offen
Anregung nach § 24 GO NRW vom 10.09.2021 – Tempo 30 vor allen Kindereinrichtungen
Sehr geehrter Herr Derichsweiler,
sehr geehrte Damen und Herren im Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden,
Kindeswohl sollte in unserer Gesellschaft höchste Priorität genießen und der Schutz unserer Kinder in allen Lebenslagen möglichst präventiv erfolgen. Vor allem in einer Stadt wie Köln, die als Kinderfreundliche Kommune ausgezeichnet ist.
Die gültigen gesetzlichen Verwaltungsvorschriften besagen „Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken.“
Stellenweise ist diese Umsetzung in Köln erfolgt, aber leider gibt es noch immer zu viele Stellen, an denen das Gefährdungspotential überproportional vorhanden ist. Seitens der Kölner Stadtverwaltung wird die Ausweisung von Tempo 30-Zonen als „laufendes Verwaltungstagesgeschäft“ bezeichnet, dennoch fehlt eine transparente Darstellung, wo und aus welchen Gründen die Geschwindigkeitsreduzierung bereits erfolgt ist, wo diese anvisiert ist und wo diese nicht gewollt ist. Ebenfalls sind zumindest mir auch weitere Bemessungskriterien zur Einstufung nicht bekannt.
Daher rege ich an, dass bis spätestens Ende 2023 im unmittelbaren Bereich, welchen ich einmal mit einem Radius von 200 m der jeweiligen Einrichtung anlege, an allen Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern die Ausweisung von Tempo 30 ausgewiesen wird. Hierbei beziehe ich explizit auch unter o.g. Krippen/Horten auch alle(!) Standorte von Kindertagespflegepersonen ein. Diese Standorte sind in der entsprechenden Verwaltungsvorschrift explizit als dazugehörig erwähnt.
Antwort vom 06.12.21:
Geänderter Beschluss: Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für die Eingabe.
Das Kölner Stadtgebiet umfasst ein Verkehrsnetz von über 3.000 Kilometern. Die Verwaltung wird beauftragt, Tempo 30 vor Kindereinrichtungen zu prüfen und, wo es zulässig und möglich ist, einzurichten und einen Fortschrittsbericht unter Einbindung der Bezirksvertretungen zu erstellen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen.
Anregung nach § 24 GO NRW vom 22.08.2021 – Solardach Neues Stadtarchiv
Sehr geehrter Herr Derichsweiler,
sehr geehrte Damen und Herren im Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden,
wie im Rahmen einer Podiumsdiskussion mit Vertreter*innen des Kölner Ratsbündnisses zum Klimaschutz in Köln am 22.08.2021 zufällig erwähnt wurde, verfügt das Neue Stadtarchiv der Stadt Köln wohl über keinerlei Solaranlagen auf dem Dach.
Im Rahmen der Diskussionen zur städtischen Klimaneutralität, Energiewende etc. ist die Stadt Köln wohl selber bemüht, eigene Gebäude-Ressourcen möglichst umfangreich zu nutzen.
Daher rege ich an:
* Überprüfung der Installation von Solarmodulen auf dem Dach des Neuen Stadtarchivs
* Sollte dies negativ beschieden werden, erbitte ich eine Überprüfung zur Umsetzung einer extensiven Dachbegrünung.
Antwort vom 26.08.2021:
Sehr geehrter Herr Hövelmann,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 22.08.2020, in dem Sie für das Dach des neuen Archivs am Eifelwall die Installation einer Photovoltaikanlage anregen.
In den Energieleitlinien der Stadt Köln wird schon seit vielen Jahren die Installation von PV-Anlagen in Neubauten gefordert. So wurde auch schon bei der Planung des Neubaus Stadtarchiv die Installation einer Photovoltaikanlage vorgesehen. Inzwischen ist mit der Fertigstellung des Gebäudes auch eine Anlage mit 58 kW Peak auf dem Gebäude installiert.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich direkt an die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, Herrn xxx, Telefon 0221/ xxx wenden.
Einwohnerfrage gemäß § 39 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen vom 10.08.2021 an die BV Lindenthal
Sehr geehrte Frau Weitekamp,
sehr geehrte Damen und Herren,
folgend reiche ich fristgerecht meine Einwohnerfrage für die kommenden BV-Sitzung ein:
* Wie viele E-Ladestationen für PKW gibt es aktuell im Stadtbezirk Lindenthal?
* Wie stellt sich hierbei die Betreiberstruktur dar?
* Bei wie viel % handelt es sich um sogenannte „Schnellladestationen?
* Welchen Absatz/Verbrauch/Nutzung hatten die bestehenden E-Ladestationen in den vergangenen 36 Monaten (detaillierte Auflistung wäre ein Träumchen)
Antwort vom 13.09.2021:
Die gewünschten Angaben (Ladepunktanzahl, Betreiber und Ladepunktart) zu öffentlich zugänglichen Lademöglichkeiten können größtenteils der von der Bundesnetzagentur regelmäßig veröffentlichten Ladesäulenbestandsübersicht entnommen werden: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/E-Mobilitaet/Ladesaeulenkarte/start.html
Zu den an den Ladesäulen abgegebenen Strommengen liegen durch die Bundesnetzagentur keine Informationen vor.“
Anregung nach § 24 GO NRW vom 30.06.2021 – Kosten für Ausgleichzahlungen neu definieren
Sehr geehrter Herr Derichsweiler,
sehr geehrte Damen und Herren im Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden,
Antragstellende sind bei der Erteilung einer Fällgenehmigung verpflichtet, Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Eine Ausgleichszahlung – böse Zungen sprechen hier von „Freikaufen“ – ist nur dann zulässig, wenn eine Ersatzpflanzung nachweislich unmöglich ist. Dann werden 678 Euro für jeden Baum fällig. Diese Summe halte ich für zu gering, da sie nicht ansatzweise die langfristige 1:1-Ersetzung des gefällten Baums finanziell gewährleistet.
Daher rege ich an, dass die Ausgleichzahlung neu geregelt wird und hierbei die Kosten an der durchschnittlichen Realität von Bodenvorbereitung, Pflanzung sowie 5-jähriger Fertigstellungs- und Entwicklungspflege angelegt werden.
Ferner soll, sofern nicht bereits vorhanden, für Ersatzpflanzungen ein qualitativer verbindlicher Vorgabenkatalog erstellt werden und der Bestand von Ersatzpflanzungen nach 5 Jahren überprüft werden. Sollte die Ersatzpflanzung dann als minderwertig, tot oder nicht vorhanden festgestellt werden, soll neben den Kosten einer Ausgleichzahlung eine Strafgebühr über 10.000 Euro festgesetzt werden.
Antwort:
Offen
Anregung nach § 24 GO NRW vom 07.06.2021 – Jährliche Berechnung der Kosten der Verkehrssysteme in Köln
Sehr geehrter Herr Derichsweiler,
sehr geehrte Damen und Herren im Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden,
bereits 2018 haben Ingenieure der Uni Kassel erstmals Tools entwickelt, um die Kosten des städtischen Verkehrs zu ermitteln. Darunter fallen die Kosten durch Auto-, Lkw-, Fahrrad-, Fuß- und Öffentlichen Personennahverkehr. Stadtverwaltungen können so Aufwendungen und Erträge sowie externe Effekte für verschiedene Verkehrsmittel berechnen und vergleichen. Dies war bisher nur eingeschränkt möglich.
Was ist teurer: Fahrrad, Auto oder Bus? Welche Kosten verursachen Verkehr und Infrastruktur für die Städte? „Die Höhe der Aufwendungen und Erträge, die einer Kommune aufgrund des städtischen Verkehrs entstehen, waren lange unbekannt“, sagt Prof. Dr. Carsten Sommer vom Fachgebiet Verkehrsplanung und Verkehrssysteme der Uni Kassel. „genau wie dessen Aufteilung auf die verschiedenen Verkehrssysteme.“ Mit zwei IT-gestützten Tools unterstützen der Kasseler Verkehrswissenschaftler und sein Team nun Städte dabei. Mit den Tools soll Stadtverwaltungen ein einfach zu bedienendes Instrument für die Verkehrs- und Infrastrukturplanung zur Verfügung gestellt werden. Während das erste Tool einen betriebswirtschaftlichen Vergleich der Verkehrssysteme erlaubt, können mit dem zweiten Tool externe Effekte abgeschätzt werden. Denn der Verkehr verursacht Kosten, die nicht nur die Verursacher, sondern die ganze Gesellschaft tragen müssen. Dazu zählen zum Beispiel Lärm- und Schadstoffbelastungen.
Die Leitfäden und die IT-gestützten Tools werden allen interessierten Anwendern kostenlos zur Verfügung gestellt. Das Forschungsprojekt trägt den Titel „NRVP 2020 – Welche Kosten verursachen verschiedene Verkehrsmittel wirklich?“ und wurde im Rahmen des Nationalen Radverkehrsplans vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gefördert (https://nationaler-radverkehrsplan.de/de/praxis/nrvp-2020-welche-kosten-verursachen-verschiedene)
Auch ein aktueller TV-Beitrag erklärt wunderbar die Mehrwerte der Tools für die Kommune: https://www.daserste.de/information/wissen-kultur/w-wie-wissen/videos/Die-wahren-Verkehrskosten-in-der-Stadt-video-100.html
Daher rege ich an, dass seitens der Stadt Köln jährlich die beiden bereitstehenden Tools angewendet sowie die Ergebnisse (sowie daraus folgende Maßnahmen) dem zuständigen Verkehrsausschuss jährlich zeitnah mitgeteilt werden.
Antwort:
Offen
Anregung nach § 24 GO NRW an die BV Lindenthal vom 10.05.2021 – Unterirdisches Fahrradparken Kyllburger Str. 1 – 3
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Weitekamp,
sehr geehrte Mitglieder der BV Lindenthal,
in der Umsetzung städtischer Bauvorhaben sowie der Verkehrswende benötigen wir neue Ideen und Synergien.
Neben der Grundschule Manderscheider Platz wurde jüngst das Gebäude Kyllburger Str. 1 -3 abgerissen und soll mittelfristig durch einen Ergänzungsbau der Grundschule erweitert werden. Das finden wir GUT!
In diesem Kontext möchten wir für die Planung des zukünftigen Ergänzungsbaus eine Anregung eingeben:
Kinder sollen motiviert werden, den Schulweg auch mit dem Fahrrad zu absolvieren. Dazu bedarf es sicherer sowie einer größeren Anzahl von Radabstellplätzen, welche aktuell bei der o.g. Grundschule nicht vorhanden sind und auch mittelfristig durch die Sanierung der Berrenrather Str. nicht ausreichend sein werden.
Daher möge der Ergänzungsbau eine zweistöckige unterirdische Ebene erhalten, die so gestaltet ist, dass sie a) barrierefreie einfahrbar ist und b) so ausgeleuchtet und gestaltet, dass kein Angstraum entsteht. In den beiden unterirdischen Etagen sollen Radstellplätze bereitgestellt werden, die im Zeitraum von 07.30 – 16.30 Uhr für Schüler*innen sowie Schul- und OGS-Personal bereit stehen, in den übrigen Tageszeiten sowie am Wochenende aber auch durch die Nachbarschaft mitgenutzt werden können.
Antwort
Offen
Einwohnerfrage / Eingabe gemäß Paragraf 39 der Geschäftsordnung der BV Lindenthal vom 10.05.2021
Sehr geehrte Frau Weitekamp,
hiermit möchte ich fristgerecht für die kommende Sitzung der BV Lindenthal folgende Einwohnerfragen zum Thema COPTR einreichen:
* Wie häufig schlug das im Sportpark Müngersdorf installierte System COPTR seit Mitte des Jahres 2019 Alarm?
* Wurden 2020 die anvisierten Kosten von 1.700 Euro für Wartung und Betrieb eingehalten?
* Gab es seit Start des Systems im Juli 2019 besondere Ereignisse beim Betrieb, wie z.B. längere Ausfallzeit etc.?
Antwort vom 25.05.2021:
Wie häufig schlug das im Sportpark Müngersdorf installierte System COPTR seit Mitte des Jahres 2019 Alarm?
5 Alarmierungen im Jahr 2019, 11 Alarmierungen im Jahr 2020, 3 Alarmierungen im Jahr 2021 (bis 7. Mai 2021)
Gesamt: 20 Alarmierungen (Detailanalysen als PDF)
Wurden 2020 die anvisierten Kosten von 1.700 Euro für Wartung und Betrieb eingehalten?
Ja.
Gab es seit Start des Systems im Juli 2019 besondere Ereignisse beim Betrieb, wie z.B. längere Ausfallzeit etc.?
Es gab seit der Inbetriebnahme keine besonderen Ereignisse. Dies umfasst längere Ausfallzeiten, Vandalismus, Fehlalarme, Nutzer-Beschwerden, Anwohner-Beschwerden oder generelle Fehlfunktionen des Systems.
Anregung nach § 24 GO NRW an den Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden vom 10.05.2021 – Kunst am Bauzaun
Sehr geehrter Herr Derichsweiler, sehr geehrte Damen und Herren im Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden,
in Köln wird viel gebaut. in diesem Zusammenhang werden die Baustellen i.d.R. durch Bauzäune abgesichert und über Wochen, teils Monate und Jahre, existiert dann eine monotone „Bauzaunmauer“, deren Gestaltung aus ästhetischen Gründen als sehr überschaubar bezeichnet werden kann.
Deutschlandweit, aber auch schon in Köln (siehe u.a. https://unser-ebertplatz.koeln/kunst-am-bauzaun/), gab und gibt es punktuelle Projekte, Bauzäune künstlerisch aufzuwerten und somit das Baustellenumfeld deutlich zu attraktivieren. Diese aufwertenden Maßnahmen sind bei Bürger*innen i.d.R. sehr positiv aufgenommen worden.
Daher möchte ich konkret anregen, dass seitens des Kulturamtes der Stadt Köln mit lokalen Künstler*innen und Institutionen regelmäßig neue Bauzaunplanen künstlerisch gestaltet werden (aus ökologischen Gründen auch gerne für eine Mehrfachverwendung) und Bauträger im Rahmen von Bauanträgen darauf verpflichtet werden, 75% der aufgestellten Bauzäune durch die künstlerisch gestalteten Bauzaunplanen bestückt werden (und diese kostenfrei über das Kulturamt zur Verfügung gestellt bekommen).
Antwort vom 12.05.2021:
Sehr geehrter Herr Hövelmann, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 10.05.2021, in der Sie sich für die künstlerische Gestaltung von Bauzäunen ausprechen.
Herzlichen Dank für Ihre Anregung, bei der Gestaltung von Bauzäunen in der Stadt zukünftig auf eine höhere Qualität und mehr künstlerischen Anspruch zu achten.
Tatsächlich ist es so, dass die Stadt Köln eine Gesamtstrategie für den öffentlichen Raum in Form eines Gestaltungshandbuches aufgelegt hat, in dem unter Gliederungspunkt H8 „Temporäre Einrichtungen“ die Gestaltung von Baustelleneinfriedungen definiert ist: https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf-dezernat6/gestaltungshandbuch-04-2018.pdf
Tatsächlich war es in der Vergangenheit zu einer qualitativ schlechten, vor allem aber unge-regelten Einzäunung von Baustellen gekommen, die den öffentlichen Raum optisch stark beeinträchtigt hat. So sind durch das Stadtraummanagement klare Vorgaben bzgl. kurz- und langfristiger Baustelleneinfriedungen gemacht worden, die aktuell und für die Zukunft im Be-reich des Stadtraumes mit internationaler Bedeutung noch zusätzlich qualitätvoll bespielt werden (Beispiele MiQua, Dom-Carré, Domforum). Dies soll für die Innenstadt zukünftig bei relevanten, großen und langfristigen Baumaßnahmen ebenso erfolgen (Beispiele: Dom-Treppe, Laurenz-Carré, Neubau Kragplatte an der Rheinpromenade, Erweiterung WRM, Historische Mitte, …). Die inhaltliche Erarbeitung erfolgt in der Regel in Zusammenarbeit der Bauherren/Bauherrenvertretern, Grafikbüros und der Stadt Köln.
Hierbei wird auf Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft des jeweiligen Ortes Bezug ge-nommen und für den Bereich der Altstadt gerne Bezug auf den „Lupenraum Via Culturalis“ https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf61/w13-25_lageplan_komplett_bfrei_neu.pdf genommen.
Als Grundlage und zur Orientierung wird dieser Antwort ein „Merkblatt“ zur Baustelleneinhausung beigefügt. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.
Anregung nach § 24 GO NRW an die BV Lindenthal vom 10.05.2021 – Radstellplätze an der Endhaltestelle der Linie 9
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Weitekamp,
sehr geehrte Damen und Herren der BV Lindenthal,
bei allen demokratischen Parteien herrscht der Konsens, dass der Ausbau von radstellplätzen ein nicht unwesentlicher Baustein in der lokalen Verkehrswende ist.
An der Endhaltestelle der Linie 9 – Hermeskeiler Platz – ist seit jeher der Bedarf deutlich größer als das Angebot. Die wenigen vorhandenen Bügel sind zumeist ausgelastet (leider auch durch Fahrradleichen; siehe Bild 1), so dass das Radparken für den Umstieg in die Linie 9 (aber auch z.B. für den Besuch des Wochenmarkts oder des vor Ort befindlichen REWE) oftmals unmöglich ist bzw. ein „wild parken“ rund um die Endstation und den Hermeskeiler Platz stattfindet.
Daher rege ich an:
Umwandlung aller Pkw-Parkplätze entlang des Bahnsteigs Gleis 1 von Auto- in Radstellplätze. (Bild 2)Antwort:
Offen
Anfrage an die Stadt Köln via FragdenStaat am 09.05.2021 hinsichtlich der Transparenz von Bauaufträgen im Konstrukt GrünStiftung Köln / Stadtverwaltung Köln
Anregung nach § 24 GO NRW an die BV Lindenthal vom 19.04.2021 – Umbenennung Platz der Kinderrechte
Antwort:
Offen
Anregung nach § 24 GO NRW vom 19.04.2021 – Pilotprojekt Müllroboter
Sehr geehrter Herr Derichsweiler,
sehr geehrte Damen und Herren im Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden,
Parkanlagen in Städten sind Ruhe – und Erholungsorte für die Menschen. Deshalb ist es umso schöner, wenn diese Grünflächen komplett frei von Müll sind. Da die kleinsten Müllteile auf den Rasenflächen von der Stadtreinigung meistens nicht erfasst werden können, hat das Münchner Startup „Angsa Robotics“ (https://angsa-robotics.com/) einen Roboter entwickelt, der Parkflächen verbessert reinigen kann. Dieser intelligente Roboter sorgt für eine Müllbeseitigung, die autonom vor sich geht. Er kann Müllpartikel erkennen und diese dann gleich entfernen.
Der erste Prototyp wurde bereits im April 2019 fertig. Mittlerweile wird am vierten Prototyp gearbeitet, der Clive genannt wird. Der von Li-Ionen-Batterien betriebene Clive hat einen eingebauten Diebstahlschutz, eine autonome Navigation und verfügt über eine intelligente Erkennung von Müll, welchen er dann direkt einsammeln kann. Bereits im Jahr 2022 soll der Markteintritt stattfinden. Zu Test – und Optimierungszwecken ist Clive bereits in einigen Städten zur Reinigung von öffentlichen Flächen im Einsatz.
Meine konkrete Anregung:
Das in Köln zuständige Grünflächenamt schließt sich den bisherigen Testkommunen an und erprobt das o.g. Gerät ebenfalls auf drei besonders müllreichen Grünflächen, z.B. rund um den Aachener Weiher, Beethovenpark oder Volksgarten. Ferner soll ein (Erfahrungs)Austausch mit den anderen Testkommunen erfolgen.
Zum Abschluss der lokalen Tests erfolgt eine Empfehlung an die zuständigen Ausschüsse.
Antwort vom 13.07.2021:
Sehr geehrter Herr Hövelmann,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 19. April 2021, in dem Sie anregen, dass in Köln ein Pilotprojekt mit einem Müllroboter für kleinsten Müll in Grünflächen und Parks durchgeführt wird. Das Dezernat für Umwelt, Klima und Liegenschaften hat Ihre Eingabe aufgegliedert und mir folgende Stellungnahme zukommen lassen:
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) hat Anfang 2021 mit dem Hersteller einen ersten Austausch zum System durchgeführt. Die Kosten für das, sich noch in der Entwicklung befindliche Produkt, sowie für weitere anfallende Kosten für die Einführung inklusive der Betreuung im laufenden Betrieb (z.B. Wartung, Reparatur, personelle Begleitung im Einsatz) sind der AWB bisher nicht bekannt und können zum jetzigen Stand noch nicht ermittelt werden.
In verschiedenen Kommunen finden, nach Kenntnisstand der AWB, bereits Pilotversuche mit Prototypen statt, insbesondere in dieser Sommerperiode. Erkenntnisse aus den noch laufen-den Pilotversuchen liegen der AWB daher noch nicht vor.
Grundsätzlich könnte das Produkt eine Ergänzung zu bestehenden Reinigungsleistungen sein. Im Rahmen einer ersten betriebsinternen Prüfung erscheint das Produkt für eine Flächenreinigung in Kölner Grünflächen zunächst als nicht interessant. Dies insbesondere vor dem Hintergrund der großen wilden Müllablagerungen in den Kölner Grünflächen, die regelmäßig von der AWB nach Schönwettertagen beseitigt werden müssen. Hierbei handelt es sich im Besonderen um größere Ablagerung wie z.B. Flaschen, Säcke, Altgrills. Für diese Art von Reinigung erscheint der Müllroboter nicht oder noch nicht geeignet, da dieser nach Information des Herstellers auf kleinere Abfälle wie Zigarettenstummel oder auch Kronkorken ausgelegt ist. Darüber hinaus müsste der Müllroboter voraussichtlich durch Personal im Einsatz begleitet werden, was zu weiterem Aufwand führt.
Die AWB ist jedoch an Erkenntnissen aus den laufenden Pilotversuchen in anderen Städten interessiert, um im Nachgang die Möglichkeiten eines Einsatzes des Müllroboters mit den belastbaren Erfahrungen neu zu bewerten. Hierbei sind für die AWB insbesondere die Erkenntnisse bei der Reinigung von Flächen mit größeren Müllablagerungen wichtig als auch die Erkenntnisse hinsichtlich verschiedener Untergründe (Rasen, Pflaster, Erde, etc.) und der personellen Betreuung im laufenden Betrieb des Geräts.
Die AWB wird daher nach der Sommerperiode erneut Kontakt zum Hersteller und anderen Kommunen für einen weitergehenden Austausch aufnehmen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne direkt an das Dezernat Umwelt, Klima und Liegenschaften, Frau xxx unter Telefonnummer: 0221-221/xxxx wenden.
Anregung nach § 24 GO NRW an die BV Lindenthal vom 04.04.2021 – Aufwertung Platzfläche
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Weitekamp,
sehr geehrte Mitglieder der BV Lindenthal,
leider wird die kleine Platzfläche im Kreuzungsbereich Mommsenstr./Hermeskeiler Str./Zülpicher Str. häufig beparkt. Andererseits ist dieser Platz auch gerne Aufenthalts- und Verweilort für die Nachbarschaft. Neben den zuvor genannten Pkw ist dort lediglich ein Sammelbehälter für Streumaterialien mittig platziert.
Daher möchte ich im Sinne der Aufwertung dieser nachbarschaftlichen Fläche folgendes vorschlagen:
* Aufstellung mehrerer Sitzelemente inklusive Begrünungselemente
Antwort:
Offen
Anregung nach §24 GO NRW vom 24.03.2021 – Einnahmen aus dem Werbenutzungsvertrag der Stadt Köln
Sehr geehrter Herr Derichsweiler,
sehr geehrte Damen und Herren im Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden,
basierend auf der Antwort aus der Anfrage 1064/2021 „Werbeanlagen Stadt Köln“ (https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=100274) erschließt sich, dass der Stadt Köln für das Jahr 2019 Einnahmen von 2
4,8 Millionen Euro zugeflossen sind. Als Gegenwert können die Firmen Wall und Ströer dafür ca. 8600 Werbeanlagen in Köln bespielen.
Heruntergerechnet steht damit den beiden o.g. Firmen eine Werbefläche für ca. 560 Euro im Jahr bzw. 11 Euro in der Woche zur Verfügung – und das über eine Laufzeit von 15 Jahren.
Wenn man sich einmal die Werbekosten bei den o.g. beiden Anbietern anschaut, kommt man über die unterschiedlichen Werbeformate, konservativ geschätzt, auf eine Einnahme von mindestens 50 Euro je Werbeanlage am Tag.
Summasummarum ergibt dies im Jahr mindestens eine Einnahme von 150 Millionen Euro für die Werbeflächen. Über die Laufzeit von 15 Jahren erhält die Stadt Köln also ca. 75 Millionen Euro, während die beiden Dienstleister ca. 2,2 Milliarden Euro (eher deutlich mehr) verdienen.
Dieses Missverhältnis halte ich für absolut absurd und rege an, dass alle vertraglichen Möglichkeiten geprüft werden, damit die Einnahmen der Stadt Köln zukünftig (im bestehenden Vertrag) und dauerhaft (in Folgeverträgen) um mindestens das 15-fache erhöht werden.
Antwort vom 06.12.2021:
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für seine Eingabe.
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden bittet die Verwaltung bei den Verhandlungen für die Folgeverträge zur Werbenutzung darauf hinzuwirken, dass das bisherige Einnahmeverhältnis zu Gunsten der Stadt Köln erhöht wird und dass dem Ausschuss das Ergebnis der Verhandlungen zur Mitteilung gegeben wird.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen.
Anregung nach §24 GO NRW an die Bezirksvertretung Lindenthal vom 21.03.2021 – Inklusionsschaukeln
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Weitekamp, sehr geehrte Damen und Herren in der BV Lindenthal,
Inklusion wird auf den Spielplätzen im Stadtbezirk Lindenthal leider noch sehr sehr klein geschrieben. Es gibt praktisch keine Angebote, die sich speziell an mobilitätseingeschränkte Kinder und Jugendliche (und Erwachsene) richten.
Daher möchte ich an dieser Stelle anregen, dass im Stadtbezirk Lindenthal die kleinräumigen Gebiete eruiert werden, wo die meisten mobilitätseingeschränkten Personen leben und darauffolgend an mindestens drei Spielplatzstandorten ein „Inklusives öffentliches Angebot“ bereitgestellt wird.
Ein mögliches Beispiel einer Inklusionsschaukel, die bereits verstärkt im süddeutschen Raum auf Spielplätzen vorhanden ist, finden Sie bildlich an dieser Anregung beigefügt.
Antwort vom 28.06.2021:
Sehr geehrter Herr Hövelmann,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 21. März 2021, in dem Sie anregen, dass im Stadtbezirk Lindenthal die kleinräumigen Gebiete eruiert werden, wo die meisten mobilitätseingeschränkten Personen leben und darauffolgend an mindestens drei Spielplatzstandorten ein „Inklusives öffentliches Angebot“ bereitgestellt wird.
Inzwischen liegt mir eine Stellungnahme von Amt für Kinder, Jugend und Familie – Spielplatzangelegenheiten vor, aus der Folgendes hervorgeht:
Die Kinder- und Jugendverwaltung gestaltet Spiel- und Bolzplätze bereits so, dass diese barrierefrei im Sinne der Zugänglichkeit sind und als Treffpunkt für alle Kinder dienen. Sie wer-den so angelegt, dass sie von allen, so auch von Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen mit Handicaps gemeinsam aufgesucht und genutzt werden können.
Im Hinblick auf die Umsetzung des Inklusionsgedanken wird seitens der Kinder- und Jugendverwaltung großer Wert auf die Gestaltung der Spielflächen und die Auswahl der Spielgeräte gelegt. Dabei ist es wichtig für Kinder mit und ohne Beeinträchtigungen gleichermaßen Spielreize zu bieten, damit sich die Kinder beim gemeinsamen Spielen weiterentwickeln können. Das Bereitstellen von speziellen Spielgeräten, die nur von mobilitätseingeschränkten Kindern und Jugendlichen genutzt werden können entspricht nicht dem Inklusionsgedanken.
So werden auf den öffentlichen Spielplätzen im gesamten Stadtgebiet Spielgeräte ausgewählt die auch von Kindern und Jugendlichen mit körperlichen Einschränkungen genutzt werden können. Besonders zu erwähnen sind unter anderem Nestschaukeln, die auf vielen öffentlichen Spielplätzen zu finden sind. Aber auch Drehscheiben lassen sich ganz individuell nutzen und eignen sich für Kinder und Jugendliche mit und ohne Einschränkungen. In allen Stadtteilen von Lindenthal sind Drehscheiben vorhanden. Nestschaukeln und Drehscheiben werden möglichst nah an den Wegen platziert, damit gehbehinderten Kinder und Jugendlichen diese besser erreichen können. Auf den Spielplätzen im Stadtbezirk Lindenthal gibt es ebenso ein umfangreiches Angebot an Spiel- und Klettergeräten mit unterschiedlichen Anforderungen. So können Kinder und Jugendliche je nach ihren Fähigkeiten ganz individuell eigene Spielreize und Herausforderungen finden.
Auf dem 2016 eröffneten Spielplatz Elisabeth-Schiemann- Weg in Müngersdorf wurde ein inklusives Karussell aufgestellt, das Rollstuhlfahrer mit ihrem Rollstuhl nutzen können.
Bei allen Maßnahmen führt die Kinder- und Jugendverwaltung Beteiligungen mit den Kindern, Jugendlichen und Anwohnern im Wohnumfeld durch, um ihre Wünsche, Ideen und Bedürfnisse zur Gestaltung eines Spielplatzes in die Planungen aufzunehmen. Natürlich werden auch Kinder mit Handicaps und deren Eltern einbezogen.
In gezielten Gesprächen mit den betroffenen Kindern und deren Eltern werden Wünsche und Erfordernisse besprochen. Die Ergebnisse wie z. B. Erreichbarkeit der Spielgeräte oder besondere Varianten von Spielgeräten werden dann in das Gesamtkonzept eingebunden.
Die Jugendverwaltung ist gern zu einem Fachgespräch hinsichtlich der Barrierefreiheit auf Spiel-und Bolzplätzen bereit.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne an das Amt für Kinder, Jugend und Familie, Frau xxx unter Telefonnummer: 0221-221/xxx oder per E-Mail: jugendamt@stadt-koeln.de wenden.
Anregung nach §24 GO NRW an die Bezirksvertretung Innenstadt vom 04.03.2021 – Aufwertung Spielplatz Drehbücke Deutz
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Hupke,
sehr geehrte Mitglieder der BV Innenstadt,
der Spielplatz unmittelbar an der Drehbrücke Deutz stellt ein jämmerliches Spiel“vergnügen“ für Kinder dar (siehe Bild).
Abgesehen von der in meinen Augen übertriebenen Umzäunung des Spielplatzes (und das wohl nur um den Hundepipi fern zu halten), besteht der Spielplatz aus einem kleinen Sandbereich sowie einem Spielgerät, über dessen qualitative Funktionalität man sicherlich auch diskutieren kann. Kinder sieht man auf diesem Spielplatz nie.
Alles in allem rege ich daher an dieser Stelle an, die Spielfläche deutlich aufzuwerten.
Antwort vom 10.06.2021:
Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt der Eingabe des Petenten und beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung der Umsetzung zur Neugestaltung des Spielplatzes „Hafenpark- An der Drehbrücke“ (Nr. 1 05 03 04) in Köln Deutz.
Einstimmig zugestimmt.
Anregung nach §24 GO NRW an die Bezirksvertretung Lindenthal – Fahrradfahrer*innenfreundlichere Gestaltung der Zuwege zum Georg-Büchner-Gymnasium (am Beispiel der Straßen An der Alten Post und Ostlandstr.)
Link zur PDF-Eingabe
Antwort
Offen
Anregung nach §24 GO NRW an die Bezirksvertretung Lindenthal vom 20.02.2021 – Entfernung von 2 Pkw-Stellplätzen
Sehr geehrte Frau Weitekamp, sehr geehrte Damen und Herren in der Bezirksvertretung Lindenthal, im Rahmen einer Begehung der Ostlandstr. In Köln-Weiden, bin ich auf ein besonderes verkehrliches Kuriosum gestoßen (siehe Anhang). Im unmittelbaren Kreuzungsbereich Ostlandstr./An der Alten Post Richtung Westen, befinden sich 2 markierte Pkw-Stellplätze im Straßenbereich. Dies sind auch die beiden einzigen straßenseitigen Pkw-Stellplätze im Bereich zwischen der o.g. Kreuzung und der westlich liegenden Schulstraße.
Ich rege die Entfernung dieser beiden Stellplätze aus folgenden Gründen an:
• Die radfahrenden Schüler*innen Richtung Grundschule Clarenhof werden hier aufgrund der notwendigen Straßenfahrsituation unnötig gefährdet.
• Für die wenige Meter hinter den markierten Stellplätzen durch den Bus angefahrene Haltestelle, stellt diese Situation ebenfalls eine mehr als suboptimale Situation dar, so dass der Bus die Haltestelle nur unzureichend anfahren kann.
• Durch die Wegnahme der beiden Stellplätze kann eine Reduzierung der Beschilderung auf dem Fußweg erfolgen.
Antwort vom 06.12.21:
Anstelle der Autoparkplätze werden Fahrradständer errichtet. Eine gute Anfahrt der Busse an die Haltestelle (Einfahrtskurve) wird gewährleistet.
Anfrage via FragDenStaat – Vertragliche Vereinbarung Schotterverkehrsinseln vom 19.02.2021
Einwohnerfrage gemäß § 39 vom 15.02.2021 an die BV Lindenthal
Sehr geehrte Frau Weitekamp,
für die kommende BV-Sitzung am 15.03.21 reiche ich fristgemäß folgenden Fragekomplex zur Einwohnerfragestunde ein:
* Wie sehen die theoretischen Personalplanstellenzahlen von Erzieher*innen in den städtischen Kitas im Stadtteil Sülz im Februar 2021 aus?
* Wie sieht die praktische Besetzung mit Erzieher*innen im Februar 2021 in den Kitas des o.g. Stadtteils aus? (prozentual im Vergleich zur Personalplanstellenzahl der jeweiligen Kita)
* In welchem Umfang sind längerfristige personelle Ausfälle in den Kitas des o.g. Stadtteils bekannt?
* Im Falle von personellen Unterbesetzungen in den o.g. Kitas, wie sollen diese möglichst zeitnah behoben werden?
* Ab welcher Betreuungsquote (Erzieher*innen je Kind) definiert die Stadt Köln einen Wert, der eine Betreuung einer Kita-Gruppe nicht mehr gewährleistet?
Bei Verständnisrückfragen zu meinen Fragen, kann man mich gerne kontaktieren.
Antwort:
* Wie sehen die theoretischen Personalplanstellenzahlen von Erzieher*innen in den städtischen Kitas im Stadtteil Sülz im Februar 2021 aus?
Die Personalausstattung aller Kindertageseinrichtungen in NRW basiert auf dem Kinderbildungsgesetz NRW und richtet sich nach Gruppentypen und Buchungszeiten der Eltern. Sie werden jährlich dem Bedarf angepasst.
* Wie sieht die praktische Besetzung mit Erzieher*innen im Februar 2021 in den Kitas des o.g. Stadtteils aus? (prozentual im Vergleich zur Personalplanstellenzahl der jeweiligen Kita)
Die Stellen sind z.Z. besetzt.
* In welchem Umfang sind längerfristige personelle Ausfälle in den Kitas des o.g. Stadtteils bekannt?
Derzeit sind keine langfristigen Ausfälle bekannt.
* Im Falle von personellen Unterbesetzungen in den o.g. Kitas, wie sollen diese möglichst zeitnah behoben werden?
Vakanzen werden durch Stundenerhöhungen der Teilzeitkräfte und/oder Versetzungen und/oder Neueinstellungen behoben.
* Ab welcher Betreuungsquote (Erzieher*innen je Kind) definiert die Stadt Köln einen Wert, der eine Betreuung einer Kita-Gruppe nicht mehr gewährleistet?
Dies ist abhängig von der in der jeweiligen Kita betreuten Kinder (U3 – Ü3 – Kinder mit –drohender- Behinderung), aber auch von räumlichen Fragen, Erfahrungen des Personals etc. und wird jeweils vor Ort entschieden.
Anregung nach Paragraf 24 GO NRW vom 15.02.2021 – Faire und ökologische Kamelle im Rosenmontagszug etc.
Sehr geehrter Herr Derichsweiler,
sehr geehrte Damen und Herren im Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden,
der Kölner Rosenmontagszug ist eines der öffentlichkeitswirksamsten Ereignisse in Köln. Leider wird sich dort nur sehr wenig mit den Themen Fairer Handel als auch Ökologie auseinandergesetzt. Von den derzeit kommunizierten ca. 300 Tonnen Wurfmaterial sind lediglich ganz wenige Mengen „fair und/oder ökologisch“. Die Quantität des Wurfmaterials sollte daher sukzessive durch eine verbesserte Qualität ersetzt werden.
Daher rege ich an, dass im Rahmen der Genehmigung der Zugstrecke entsprechende Vorgaben durch die Stadt Köln gemacht werden.
Für den Rosenmontagszug im Jahr 2022 sollen 25% des Wurfmaterials „fair oder bio“zertifiziert sein. In den Folgejahren soll der Anteil um je 5% steigen.
Ab dem Jahr 2023 soll diese Quote auch für alle anderen genehmigten Karnevalszüge mit Wurfmaterial gelten.
Parallel dazu muss ein System erstellt werden, diese Quotenregelung sowohl möglichst einfach umzusetzen als auch kontrollieren zu können, z.B. durch einen zentralisierten Einkauf des Wurfmaterials.
Mit freundlichen Gruß und Alaaf!
Antwort:
Offen
Anregung nach Paragraf 24 GO NRW vom 11.02.2021 – Kölner Logistikforum
Sehr geehrter Herr Derichsweiler,
sehr geehrte Damen und Herren im Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden,
das 2012 erstmalig einberufene Kölner Logistikforum (https://www.stadt-koeln.de/artikel/03469/index.html) tagt seit 6 Jahren nicht mehr, in der Mitteilung 2752/2020 (https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=97259) wurden der Kölner Politik lediglich punktuelle Maßnahmen mitgeteilt, welche Aktivitäten derzeit seitens der Kölner Stadtverwaltung umgesetzt werden bzw. wurden.
Vor allem aufgrund der Wirtschafts- und Logistikverkehre in Köln bedarf es dringend einer Effizienzsteigerung der Verkehre, die auch real zu erproben sind. Hier sind die bestehenden/anvisierten marginalen Kölner Feldversuche eindeutig zu wenig. Wie der Talk „Innerstädtischer Warenverkehr: Effizient und umweltfreundlich liefern.“ in Anwesenheit der Dezernentin Andrea Blome gezeigt hat (Aufzeichnung unter https://www.buendnis-tag.nrw/mediathek.html verfügbar), gibt es spannende informationstechnologische Lösungen in diesem Bereich, die Einsparungen von Pkw-/Lkw-Wegestrecken von bis zu 50% gegenüber dem StatusQuo erreichen können.
Daher möchte ich anregen, dass seitens der Stadtverwaltung ein Pilotprojekt initiiert wird, bei der optimierte Routenbeziehungen gegenüber dem StatusQuo erprobt werden. Dies kann z.B. im Bereich Healthcare (Medikamentenbelieferungen von Apotheken) oder im Außendienst & Objektmanagement der Stadtverwaltung bzw. bei der Wegeplanung der unterschiedlichen AWB-Services erfolgen. Bei einem positiven Verlauf des Pilotprojekts soll das Angebot einer Wegeoptimierung auf weitere Felder ausgebaut werden und dieser Service seitens der Stadt Köln dauerhaft für die Wirtschafts- und Logistikbranche implementiert werden.
Denn jeder eingesparte Fahrkilometer bedeutet bessere Luft für alle Kölner*innen und eine geringere Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer*innen.
Antwort vom 08.07.2021:
Sehr geehrter Herr Hövelmann,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 11. Februar 2021, in dem Sie anregen, dass die Stadt Köln ein Pilotprojekt durchführt, bei der optimierte Routenbeziehungen der Wirtschafts- und Logistikverkehre dargestellt werden sollen.
Hierzu liegt nun eine Stellungnahme des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung vor, aus der Folgendes hervorgeht:
Ihre Einschätzung, dass durch informationstechnologische Lösungen bis zu 50 % der unternehmerischen Logistikverkehre eingespart werden können, wird hier nicht geteilt. Bereits aus betriebswirtschaftlichen Gründen sind die Unternehmen bestrebt, fortlaufend die betrieblichen Prozesse weiterzuentwickeln und zu optimieren. Die Optimierung von Routen erfolgt aus Gründen der Luftreinhaltung und des Anwohnerschutzes, eine Optimierung von Betriebsabläufen privater Unternehmen mithilfe technischer Applikationen ist keine Aufgabe einer städtischen Verwaltung.
Zur Verbesserung der Luftqualität hat die Stadt Köln im Bereich Verkehr bereits zahlreiche Maßnahmen umgesetzt:
Im August 2019 wurde in der Kölner Innenstadt sowie in Teilen von Deutz und Mülheim eine Durchfahrtverbotszone für Lastkraftwagen (Lkw) mit mehr als 7,5 Tonnen Gesamtgewicht in Kraft gesetzt. Damit hat die Stadt eine weitere Maßnahme aus der zweiten Fortschreibung des Luftreinhalteplans Köln umgesetzt, durch die eine deutliche Entlastung der Innenstadtbereiche vom Lkw-Verkehr erreicht wurde.
Das bereits 2013 erarbeitete Lkw-Führungskonzept legt für den Lkw-Verkehr die besten, sichersten und am besten geeigneten Fahrtrouten im Kölner Stadtnetz fest, ohne dass Ge-biete mit überwiegender Wohnnutzung unnötig von Lkw-Durchgangsverkehren belastet wer-den. Eine Bündelung dieser Verkehre auf Hauptverkehrsstrecken und eine Verlagerung in weniger sensible Bereiche wie beispielsweise auf gewerblich genutzte oder anbaufreie Strecken und eine daraus resultierende Entlastung von Wohngebieten soll hier angestrebt wer-den. Je nach Lage und Erreichbarkeit von Industrie- und Gewerbegebieten ist teilweise aber eine Inanspruchnahme von Wohngebieten durch Lkw-Verkehr nicht vollständig auszuschließen.
Das Lkw-Führungskonzept hat derzeit lediglich einen empfehlenden Charakter. Dennoch können bei einer Umsetzung die Gebiete mit überwiegender Wohnnutzung vom Lkw-Transitverkehr entlastet werden. So lange die übergeordneten Lkw-Verbindungsstrecken (Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen) bestimmte Restriktionen für den Lkw-Verkehr aufweisen, wie z. B. Lkw-Zufahrtsbeschränkung Leverkusener Brücke, wird es unumgänglich sein, dass der Lkw-Verkehr auch andere als im Lkw-Routenplan ausgewiesene Strecken befährt. So können an bestimmten Hotspots, wie beispielsweise für den Clevischer Ring der-zeit keine Lkw-Alternativrouten angeboten werden. Die Wirksamkeit eines Lkw-Führungskonzeptes auf Schadstoffreduzierung ist bisher nicht nachgewiesen. Eine Überwachung ist sehr aufwendig.
Im Bereich der Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme hat sich das Amt für Verkehrsmanagement mehrfach am Förderaufruf des Sofortprogramms „Saubere Luft 2017 – 2020“ beteiligt. Die Stadt Köln hat aus dem Förderprogramm damit bereits acht Bewilligungen über insgesamt rund 10,5 Millionen Euro erhalten. Die Mittel werden unter anderem für die Modernisierung von Ampelanlagen und deren Anbindung an den Verkehrsrechner, die Vorbereitung innovativer Assistenzsysteme, die Aufstellung zusätzlicher Vario-Anzeigetafeln, die Einrichtung von Dauerzählstellen sowie die weitere Digitalisierung des Verkehrs verwendet. Diese Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und trägt somit zur Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei.
Darüber hinaus hat die Stadtverwaltung gemeinsam mit der Messe Köln im Rahmen eines weiteren Förderprojektes eine optimierte Beschilderung und Routenführung für Pkw und Lkw umgesetzt. Mittels Zeitfenstersteuerung der Lieferanten kann der Verkehr so entzerrt wer-den. Durch den optimierten Verkehrsfluss wird der Schadstoffausstoß an der Messe sinken. Zusätzlich wurden Verkehrsinformationstafeln für Lkw und Pkw ausgebaut. Diese sollen mit dem Verkehrsmanagement der Stadt Köln verbunden werden. So kann die Routenführung sowohl innerstädtisch und als auch bereits auf der Autobahn der jeweiligen Verkehrslage angepasst werden.
Seit 2019 wurden im Rahmen von drei Förderaufrufen bisher rund drei Millionen Euro zur Anschaffung von Lastenrädern bereitgestellt. Bisher wurden rund 1.100 Lastenräder gefördert. Durch den diesjährigen Förderaufruf kommen nach aktuellen Hochrechnungen weitere ca. 280 Fahrzeuge dazu. Diese Förderung ausschließlich aus städtischen Haushaltsmitteln ist deutschlandweit in ihrem Umfang einmalig. Ergänzend dazu hat die Stadtverwaltung 2020 erste Lastenradabstellplätze mit der neuen StVO-Beschilderung geschaffen. Zukünftige Planungen sehen eine weitere Steigerung des Angebotes im gesamten Stadtgebiet vor. Schwerpunkt bilden hierbei selbstverständlich die Gebiete/Straßen mit Einzelhandel/Gewerbe. Bei planerischen Umgestaltungen (z. B. Neueinrichtung von Fahrradstraßen, Ausweitung autofreier Bereiche) wird die Einrichtung von Lastenradabstellplätzen inzwischen regelmäßig mitgedacht.
Eine weitere Herausforderung ist die Sanierung der Kölner Rheinbrücken. Die Sanierung der Mülheimer Brücke ist unvermeidbar. Es müssen Teile des rund einen Kilometer langen Brückenzuges komplett neu gebaut werden, alle übrigen Brückenbauwerksbereiche werden in-standgesetzt und verstärkt. Nach Abschluss der derzeitig vorbereitenden Arbeiten startet die eigentliche Generalsanierung der Brücke mit der ersten Bauphase. Im Anschluss an die Gesamtinstandsetzung der Mülheimer Brücke wird die Sanierung der Severinsbrücke fortgesetzt. Nach Fertigstellung dieser Maßnahmen reduzieren sich Umwege und Emissionen.
Das Logistikforum Köln hat letztmalig in den Jahren 2017 und 2019 getagt. Parallel dazu hat die Stadtverwaltung fortlaufend verschiedene Fachworkshops zur Optimierung urbaner Wirtschaftsverkehre mit dem Teilnehmerkreis des Logistikforums veranstaltet, letztmalig im Juni. Darüber hinaus ist das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung als zuständige Fachdienststelle in einem regelmäßigen Austausch mit verschiedenen Unternehmen zur Verwirklichung von unterschiedlichen Pilotprojekten.
Die Fachgruppe „Innovative Zustellung“ des Logistikforums hat in den letzten Jahren beispielsweise Standortkriterien für Mikrodepots erarbeitet, d. h. Anforderungen an Depots definiert, von denen aus Paketdienste, Stückgutspediteure und Lebensmittellogistiker die Sendungen auf den letzten Metern zum Ziel bringen können. Diese Standortkriterien werden im Rahmen einer intensiven Flächenrecherche fortlaufend überprüft und weiterentwickelt. Konkret wird die Verwirklichung von verschiedenen Mikrodepots sowie bis Ende 2023 die Errichtung eines CityHubs, also einer größeren Logistikumschlagsfläche, geprüft. Diese Vorhaben sollen als Pilotprojekte für Köln fungieren.
Gemeinsam mit einer privaten Betreibergesellschaft sowie interessierten Logistikunternehmen wurde 2020 bereits ein Betriebskonzept für ein CityHub erarbeitet.
Beispielhaft sind außerdem die Aktivitäten in dem von Ihnen angesprochenen Schreiben der Beigeordneten Frau Blome zu nennen (https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=791152&type=do& ).
Die Stadtverwaltung ist bestrebt, auch in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft Projekte der Digitalisierung von Verkehr und Logistik voranzutreiben. Hierbei sind neben den städtischen Anforderungen an die IT- und Datensicherheit die unternehmensspezifischen Anforderungen zu beachten. Um diese Projekte voranzutreiben ist das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung fortlaufend im Austausch mit der KölnBusiness Wirtschaftsförderung, den Akteuren des Logistikforums sowie interessierten Personen der Fachöffentlichkeit, um weitere Projektideen zu entwickeln.
Die Unterseite „Logistik“ der städtischen Homepage wird derzeit überarbeitet. Es ist geplant, dass nach Überarbeitung dort fortlaufend über die Einzelprojekte berichtet wird.
Anregung nach Paragraf 24 GO NRW an die BV Lindenthal vom 09.02.2021 – Neuenhöfer Allee als Fahrradstraße
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Weitekamp,
sehr geehrte Mitglieder der Bezirksvertretung Lindenthal,
in der Mitteilung 3152/2017 wurde festgestellt, dass 21% der Autos auf der Neuenhöfer Allee zu schnell fahren.
Mit dem Beschluss 0144/2021 wird eine Fahrbahndeckensanierung der Neuenhöfer Allee auf ca. 50% ihrer Länge vorgesehen. Aufgrund ihres geraden Straßenverlaufs werden daher auch zukünftig dort vermutlich, bei sanierter Straßendecke, deutliche Geschwindigkeitsüberschreitungen stattfinden. Parallel dazu befindet sich der Radweg beidseitig in einem verheerend schlechten Zustand. Viele lockere und defekte Bodenklinkersteine sorgen für eine hohe Gefahr.
Daher rege ich an, dass die kommende Neugestaltung von Teilen der Neuenhöfer Allee allen Mobilitätsnutzer*innen zu Gute kommen soll und daher die Neuenhöfer Allee im kompletten Verlauf zu einer Fahrradstraße umgewidmet wird.
Antwort:
Sehr geehrter Herr Hövelmann, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 09.02.2021, in dem Sie anregen die Neuenhöfer Allee in eine Fahrradstraße umzuwidmen.
Inzwischen liegt mir eine Stellungnahme vom Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung vor, aus der hervorgeht, dass am 02.02.2021 der Runde Tisch „Radverkehr“ mit der Bezirksvertretung Lindenthal stattgefunden hat. Dabei wurde auch die bevorstehende Fahrbahndeckensanierung auf der Neuenhöfer Allee thematisiert. Die Verwaltung prüft bereits Verbesserungen für den Radverkehr. Es wurde außerdem vereinbart, dass die Verwaltung hierzu eine Beschlussvorlage erstellen wird. Eine gesonderte Beschlussfassung im Beschwerdeausschuss ist daher nicht erforderlich.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie noch Fra-gen haben, können Sie sich gerne direkt wenden an das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung, Herrn xxx, Telefonnummer: 0221-221/xxx oder per E-Mail: strassen-verkehrsentwicklung@stadt-koeln.de.
Anregung nach §24 GO NRW an die BV Lindenthal vom 09.02.2021 – Ampelschaltung Dürener Str.
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Weitekamp,
sehr geehrte Damen und Herren der BV Lindenthal,
aufgrund der aktuellen Ampelschaltung auf der Dürener Str. aus Westen kommend und links abbiegend auf den Stadtwaldgürtel, kommt es regelmäßig vor, dass Pkw´s den Fußgängerüberweg blockieren.
Daher rege ich an, an dieser Stelle die Ampelschaltung zu überprüfen und z.B. eine um 3 bis 5 Sekunden verlängerte Grünphase für die Abbieger zu erproben. Ziel muss es sein, eine technische Lösung umzusetzen, welche die o.g. regelmäßige Situation auflöst.
Antwort vom 23.04.2021:
Sehr geehrter Herr Hövelmann, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 9. Februar 2021, in dem Sie die Überprüfung der Ampelschaltung auf der Dürener Straße aus Westen kommend, links abbiegend auf den Stadtwaldgürtel anregen.
Mir liegt nun eine Stellungnahme vom Amt für Verkehrsmanagement vor, aus der Folgendes hervorgeht: Die Anregung, die Abbiegesituation für Linkseinbieger aus der Dürener Straße in den Stadtwaldgürtel (Fahrtrichtung Nord) zu verbessern, konnten wir kurzfristig umsetzen. Aktuell durchgeführte Verkehrsbeobachtungen an dem Knotenpunkt, bestätigten die geschilderte Problematik. Weiterhin wurde beobachtet, dass die Fahrzeuge noch in der letzten Gelbsekunde verkehrswidrig in den Knotenpunkt einfuhren. Die Linkseinbieger können erst mit Abbruch, des auf der Dürener Straße entgegenkommenden bevorrechtigten Verkehrsstroms, abfließen. Deswegen kommt es häufig vor, dass einige Fahrzeuge im Knotenpunkt-bereich und insbesondere im Bereich der Fußgängerfurt stehen bleiben und die im Anschluss freigegebenen Fußgänger blockieren. Als Sofortmaßnahme wurde der bevorrechtigte Verkehrsstrom auf der Dürener Straße stadtauswärts fahrend sowie die parallelen Fußgänger früher gesperrt, so dass die sich im Kreuzungsbereich aufgestauten Linkseinbieger zügiger abfließen können.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiter helfen konnte. Sollten Sie noch Fra-gen haben, können Sie sich gerne wenden an das Amt für Verkehrsmanagement, Herrn xxx unter Telefonnummer: 0221/221-xxx oder per E-Mail: verkehrsmanage-ment@stadt-koeln.de
Anregung nach §24 GO NRW an die BV Lindenthal vom 09.02.2021 – Barrierefreier Übergang Zülpicher Str.
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Weitekamp,
sehr geehrte Damen und Herren der BV Lindenthal,
hiermit rege ich an, den Bordstein im Bereich Kreuzung Zülpicher Str./Mommsenstr. von „normaler Höhe“ auf „barrierefreie Höhe“ zu verändern, so dass vor allem Rollatoren und Kinderwagen barrierefrei diese Stelle passieren können.
Antwort vom 18.02.2021:
Sehr geehrter Herr Hövelmann,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 09.02.2021, in dem Sie anregen den Fußgängerüberweg an der Kreuzung Mommsenstraße/ Zülpicher Straße barrierefrei zu gestalten.
Das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung hat die Anregung in sein Arbeitsprogramm aufgenommen und wird kurzfristig die Planung für die Bordsteinabsenkung erstellen. Im Zuge dessen prüfen es, ob die Barrierefreiheit auch an anderen Stellen der Kreuzung verbessert werden kann. Ein Beschluss der Bezirksvertretung ist für das weitere Vorgehen nicht erforderlich.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich direkt an das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung, Frau Müller, E-Mail: xxx@stadt-koeln.de wenden.
Anregung nach §24 GO NRW an die BV Lindenthal vom 09.02.2021 – Ladezone REWE Sülzgürtel
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Weitekamp,
sehr geehrte Damen und Herren der BV Lindenthal,
weiterhin stellt die Fußgänger- und Radwegsituation vor dem REWE am Sülzgürtel eine fast durchgängig gefährliche Situation dar.
Durch die Beparkung der markierten Ladezone durch Ladefahrzeuge (die die markierte Ladezone nicht wirklich sinnvoll ansteuern können und daher ebenfalls in der Regel den Radweg blockieren) sowie unerlaubt abgestellte Pkw-Fahrzeuge, kommt es aufgrund der notwendigen Ausweichmanöver zu stets gefährlichen Situationen für zu Fuß Gehende (die auf den Radweg ausweichen müssen) und
Radfahrende (die ihren Weg mit Fußgänger*innen teilen müssen).
Daher rege ich an:
* Demarkierung der bestehenden Ladezone
* Markierung der Ladezone auf der Straße
Antwort vom 07.05.2021:
Sehr geehrter Herr Hövelmann, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 9. Februar 2021, in dem Sie anregen, dass die Ladezone am REWE am Sülzgürtel auf die Straße verlegt wird.
Mir liegt nun eine Stellungnahme aus dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung vor, aus der Folgendes hervorgeht: Die angesprochene Thematik, unmittelbar vor dem Anlieferungsbereich vor dem REWE, ist der Verwaltung bekannt. Eine Demarkierung der bestehenden Ladezone und Verlegung der Ladezone auf die Fahrbahn kann ein illegales Parken auf den Nebenanlagen nicht verhindern. Bereits heute ist ein Parken auf den Nebenanlagen gemäß Straßenverkehrsordnung verboten.
Die Verkehrssicherheit und der Verkehrsablauf erfordern unmittelbar hinter dem Knotenpunkt eine Radwegebenutzungspflicht auf den Nebenanlagen. Bei den Nebenanlagen handelt es sich um einen kombinierten Geh- und Radweg, der eine ausreichende Breite aufweist. Auf einem kombinierten Geh- und Radweg haben Radfahrende auf zu Fuß Gehende Rücksicht zu nehmen.
Eine Markierung der Ladezone auf dem Sülzgürtel führt zu einem Entfall des rechten Fahr-streifens und wirkt sich negativ auf die Kapazität des Sülzgürtels aus. Eine Anordnung der Ladezone auf der Fahrbahn hat zur Folge, dass bei einer Warenanlieferung mehrmals der kombinierte Geh- und Radweg gekreuzt werden muss. Dies führt insbesondere für Radfah-rende zu einer Verschlechterung der Verkehrssicherheit
Der Ordnungs- und Verkehrsdienst wird gebeten hier verstärkt Kontrollen gegen illegales Gehwegparken durchzuführen. Sollten Sie Parkverstöße feststellen, können Sie diese auch dem Ordnungs- und Verkehrsdienst unter der Telefonnummer: 0221-221/32000 melden.
Ich hoffe Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne direkt wenden an das Amt für Straßen und Verkehrsentwick-lung, Frauxxx unter Telefonnummer: 0221-221/xxx oder per E-Mail: stras-sen-undverkehrentwicklung@stadt-koeln.de.
Anregung nach §24 GO NRW vom 25.01.2021 an die Geschäftsstelle für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden mit dem Betreff: Einsatz von Beacons im öffentlichen Raum unterbinden
Sehr geehrter Herr Derichsweiler,
sehr geehrte Damen und Herren im Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, mit den Vorlagen 2802/2019 und 3869/2019 wurde das Thema Beacons am 21.01.2020 in diesem Ausschuss behandelt und die Nutzung dieser Technik, u.a. als „veraltet“ dargestellt.
Mit Ausnahme des Einsatzes in KVB-Leihrädern waren konkrete Anwendungsfälle auf dem Kölner Stadtgebiet auch nicht bekannt.
Ein Jahr nach den Beschlüssen der o.g. Vorlagen habe ich exemplarisch sowohl auf dem Neumarkt als auch auf der Strecke Neumarkt – Sülz nochmals aktive Beacons gesucht und dabei jeweils ca. 12 bis 15 aktive gefunden (siehe Anhang) Das heißt, im öffentlichen Raum in Köln werden weiterhin massiv Beacons eingesetzt, deren konkreter Anwendungszweck unbekannt ist.
Daher rege ich folgendes an:
* Klärung und Darstellung, wer und zu welchem Zweck aktuell Beacons im öffentlichen Raum einsetzt?
* Sollten Beacons im Rahmen von Werbemaßnahmen, z.B. an Haltestellen, eingesetzt werden, so bedarf dies einer Erweiterung des Werbenutzungsvertrags durch Ratsbeschluss.
* Verbot des Einsatzes von Beacons, die in den öffentlichen Raum „senden“. Ausnahmen können erfolgen, sofern jeder Beacon bei einer städtischen Stelle angemeldet und von dort zeitnah innerhalb von 7 Werktagen als OpenData veröffentlicht wird. Dabei bedarf es der veröffentlichten Information zu jedem Beacon, wer diesen installiert hat und mit welchem konkreten Anwendungszweck dies erfolgt.
Antwort vom 10.02.2021:
Sehr geehrter Herr Hövelmann,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 25.01.2021, in dem Sie erneut die Klärung des Einsatzes von Beacons und deren Kontrolle im öffentlichen Raum fordern.
Ich habe zunächst den Datenschutzbeauftragten der Stadt gebeten hierzu Stellung zu nehmen:
Bei der Betrachtung eines Beacons als solchem ist festzustellen, dass dieser eine eigene Ausgangssendeleistung überträgt, aber selbst keine Daten empfängt (i.S.e. „Leuchtfeuers“). Sofern also Beacons dazu genutzt werden, bestimmte Orte zu markieren und keine Personen, stellt weder die Beacon-ID ein personenbezogenes Datum dar noch findet eine Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Beacon statt. Die Installation eines solchen Beacons ist daher in dieser Form datenschutzrechtlich nicht zu beanstanden. Auch eine Hinweispflicht auf den Einsatz von Beacons besteht damit nicht. Diese Beurteilung ändert sich auch nicht vor dem Hintergrund, dass ein Smartphone-Besitzer mit – insoweit freiwillig – aktivierter Bluetooth-Verbindung keine Möglichkeit hat, sich gegen den Empfang von Bea-con-IDs zu wehren. Denn ob daraufhin eine Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt oder nicht, hängt ausschließlich vom Funktionsumfang des Betriebssystems des Smartphones bzw. der darauf installierten Apps ab. Dieser Funktionsumfang ist es, der letztlich über die datenschutzrechtliche Zulässigkeit entscheidet.
Datenschutzrechtlich relevant wäre es jedoch, wenn eine Datenverarbeitung innerhalb einer durch die Stadt Köln zur Verfügung gestellten App stattfindet bzw. durch diese angestoßen wird. Sofern eine solche App personenbezogene Daten verarbeitet, kann der Anwendungsbereich der Datenschutzgrundverordnung eröffnet sein. Stellen diese Apps zudem einen Telemediendienst dar, findet auch das Telemediengesetz Anwendung.
Im Hinblick auf die vorgenannten Ausführungen wäre also zu klären, ob evtl. eine solche App durch die Stadt Köln oder zwischenzeitlich durch andere (bspw. die KVB) eingesetzt wird.
Um den Einsatz von Beacons durch städtische Stellen zu prüfen hat mir die Stabstelle Digitalisierung Auskunft gegeben und auch die städtischen Betriebe einbezogen:
Mit Unterstützung der SWK und hier insbesondere der KVB und deren Datenschutzbeauftragten, des Amtes für Informationsverarbeitung, des Datenschutzbeauftragten und mit Vertretern der Zivilgesellschaft wurde deutlich herausgearbeitet, wo Beacons genutzt werden, dass sie nicht als zukunftsträchtige Technologie gelten und darüber hinaus für sie auch keine Meldepflicht besteht.
Auf Nachfrage macht die KVB folgende Aussage:
Im Rahmen des KVB-Rad Projektes ein Einsatz von Beacons noch nicht erfolgt ist. Geplant ist, die Beacons an Radstandorten einzusetzen, die eine schlechte GPS-Ortung aufweisen. Mit diesem Verfahren soll die Abstellung auf den dafür ausgewiesenen Flächen sichergestellt werden, was auch zu einem aufgeräumten Stadtbild beiträgt. Laut Beschluss des Verkehrsausschuss vom 13.11.2018 werden Radstandorte durch die Stadt im öffentlichen Raum aus-gewiesen und mit den Bezirksvertretungen abgestimmt. Die Beacons sind verschlüsselt und werden nur für den Zweck der Radortung verwendet. Personenbezogene Daten werden nicht erhoben bzw. gespeichert.
Die Stadtwerke haben hierzu auch den neusten Sachstand nachgehalten:
Nach Rücksprache mit den beiden Konzessionären des Werbenutzungsvertrages haben wir nochmals die Aussage erhalten, dass sich am bisherigen Sachstand nichts verändert habe. Sowohl Wall als auch Ströer setzen keine iBeacons-Technologie an ihren Werbeträgern ein. Auch in der Vergangenheit, seit der letzten Mitteilung, sei diese Technik nicht in Köln bzw. im Kölner Stadtgebiet zum Einsatz gekommen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich direkt an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln xxx@stadt-koeln.de oder an die Stabstelle Digitalisierung xxx@Stadt-Koeln.de wenden.
Anregung nach §24 GO NRW vom 25.01.2021 an die Geschäftsstelle für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden mit dem Betreff: Innerstädtischer Schutzanstrich als Mikroplastikquelle
Sehr geehrter Herr Derichsweiler,
sehr geehrte Damen und Herren im Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden,seit mehr 2 Jahren blättert der städtische „Antihaft-Schutzanstrich“ von fast 2000 Masten als Mikroplastik in die Kölner Umwelt. Dies lässt sich in der Innenstadt an nahezu allen Masten beobachten (exemplarisch siehe Foto im Anhang). Daher halte ich diese Maßnahme für nicht sachgemäß und umweltbelastend.
In diesem Sinne rege ich an, zukünftig auf den Einsatz dieses Schutzanstrichs zu verzichten als auch Maßnahmen anzudenken und umzusetzen, den Mikroplastikeintrag der bestehenden Anstriche zu minimieren.
Außerdem möge geklärt werden, inwiefern der Hersteller des Schutzanstrichs in einen eventuellen Gewährleistungsregress genommen werden kann?
Infos zum Schutzanstrich gab es u.a. in dieser PM der Stadt Köln: https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/neue-beschichtung-fuer-saubere-masten
Antwort vom 10.02.2021:
Sehr geehrter Herr Hövelmann,
Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 25.1.2021, in dem Sie bitten den Schutzanstrich für Masten in der Innenstadt neu zu überdenken. Das Stadtraummanagement schreibt dazu: Wir werden uns den Bereich gerne noch einmal ansehen.
Aktuell befindet sich die Antigraffiti- Schutzbeschichtung noch in der Erprobungsphase. Gemeinsam mit weiteren Ämtern werden die Ergebnisse der Beschichtung zusammengetragen und ausgewertet. Nach Abschluss dieses Prozesses wird die Politik durch einen politischen Beschluss entscheiden, wie der zukünftige Umgang mit dieser Art von Beschichtung aussehen wird.
Die durchgeführte Beschichtungsmaßnahme ist Teil einer städtischen Strategie „Köln aufräumen“ und dient der nachhaltigen und wirtschaftlichen Pflege von Stadtmobiliar.
Wir hoffen Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben. Falls Sie noch weitere Fragen haben sollten, wenden Sie sich bitte direkt an Frau xxx unter xxx@stadt-koeln.de
Anregung nach §24 GO NRW vom 25.01.2021 an die Geschäftsstelle für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden mit dem Betreff: Anwendung von Streusalz-Ersatz
Sehr geehrter Herr Derichsweiler,
sehr geehrte Damen und Herren im Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden,
für den Einsatz im Winterdienst lagert die Stadt Köln mehr als 6500 Tonnen Streusalz ein, die bei Bedarf eingesetzt werden.‘
Bereits seit vielen Jahren ist bekannt, dass Streusalz u.a. enorme negative Umwelteinwirkungen auf Flora (Pflanzen allgemein; Straßenbäume), Fauna sowie Böden besitzt.
In der Stadt Dingolfing gab es erfolgreiche Versuche, Flüssigsalz durch Gurkenwasser zu ersetzen (siehe u.a. https://www.br.de/nachrichten/bayern/gurkenwasser-bewaehrt-sich-als-streusalz-ersatz,SMVszUV sowie viele Ergebnis bei einer Internetrecherche mit den Schlagworten Dingolfing und Gurkenwasser)
Hierbei wurde festgestellt, dass im Einsatz keinerlei Qualitätsverlust vorhanden ist und die o.g. Umweltbeinträchtigungen stark minimiert werden können.
Daher rege ich an dieser Stelle an, dass im Sinne eines nachhaltigeren Winterdienstes überprüft werden soll, inwiefern auch im Stadtgebiet Köln Gurkenwasser den Einsatz von Streusalz ersetzen kann und bei einer positiven Prüfung diese Alternative im Winterdienst (zeitnah) integriert wird?
Antwort vom 02.02.2021:
Sehr geehrter Herr Hövelmann,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 25.01.2021, in dem Sie vorschlagen den Einsatz von Gurkenwasser als Ersatz für Streusalz im Winterdienst zu überprüfen. In Bayern wird das sogenannte Gurkenwasser nicht als Ersatz für Sole verwendet, vielmehr handelt es sich dabei um Sole. Das Material stammt aus der Lebensmittelproduktion, wird hier bei der Konservierung von Gurken verwendet und muss anschließend entsorgt werden. Da es sich bereits um eine Salzlösung handelt, wird diese aufbereitet, d.h. gereinigt, auf die benötigte Konzentration von rund 22 % Salzanteil gebracht und kann anschließend als Auftaumittel im Winterdienst eingesetzt werden.
Bei diesem Vorgehen wird also nicht weniger Salz auf die Straße gebracht, der Vorteil liegt vielmehr darin, dass ein Abfallprodukt einen neuen Einsatzzweck findet. Der Einsatz ist auch aus ökologischer Sicht allerdings nur dann sinnvoll, wenn eine ausreichende Menge in näherer Umgebung der Einsatzstelle zur Verfügung steht, damit Aufbereitung und Transport nicht mehr Energieaufwand erfordern, als die Herstellung der Sole vor Ort. Dies ist in Köln derzeit nicht der Fall.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich direkt an die Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt Köln xxx@stadt-koeln.de wenden.
Nachfrage vom 12.01.2021 an die Geschäftsstelle für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter dem Aktenzeichen 275/19B (https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0051.asp?__kvonr=93126) wurde in der Ausschusssitzung am 21.01.2020 ein einstimmiges Ergebnis für meine Eingabe erreicht.
In diesem Zusammenhang würde ich mich heute sehr gerne erkundigen, wann die Umsetzung erfolgt?
Antwort:
Offen
Einwohnerfrage / Eingabe gemäß § 39 der Geschäftsordnung vom 08.01.2021 an die BV Lindenthal
Sehr geehrte Frau Weitekamp,
hiermit möchte ich für die kommende Sitzung der BV Lindenthal folgende Einwohnerfrage einreichen:
Der Kontext meiner Fragen bezieht sich auf das von der Wirtschaftsförderung/KölnBusiness initiierte Programm https://www.veedelsretter.koeln/ im Stadtbezirk Lindenthal.
* Wie viele Geschäfte/Unternehmen haben im Stadtbezirk Lindenthal an der Aktion bis heute teilgenommen und welche Kosten sind den Geschäften/Unternehmen durch die Teilnahme entstanden? (Darstellung je Stadtteil)
* Wie hoch waren die Einnahmen der Geschäfte/Unternehmen im Stadtbezirk Lindenthal durch die Aktion? (Darstellung je Stadtteil)
* Wie viel Prozent der ansässigen Geschäfte/Unternehmen im Stadtbezirk Lindenthal haben bis dato an der Aktion teilgenommen? (Darstellung je Stadtteil)
* Welche öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen sind bis Mitte 2021 im Stadtbezirk Lindenthal geplant, um die Plattform weiter/verstärkt zu bewerben?
* Welche Maßnahmen sind im Stadtbezirk Lindenthal geplant, um die Anzahl der teilnehmenden Geschäfte/Unternehmen auf der Plattform weiter zu erhöhen?
Antwort:
Offen
Anregung nach § 24 GO NRW vom 08.01.2021 an die BV Lindenthal – Lokalen Einzelhandel effizient fördern, Fahrradinfrastruktur stärken und Gehwege entlasten
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Weitekamp,
sehr geehrte Damen und Herren in der BV Lindenthal,
hiermit rege ich an, dass der in den Stadtbezirken Ehrenfeld als auch Nippes (siehe Beschluss AN/1287/2020 aus dem Dezember 2020) erfolgte Beschluss, dass Einzelhändler*innen gestattet wird, auf Antrag PKW-Stellplätze vor ihrem jeweiligen Ladenlokal in Fahrradabstellanlagen umzuwidmen, auch im bzw. für den Stadtbezirk Lindenthal zu beschließen.
Bei einem positiven Votum würde die Verwaltung den Antrag kurzfristig und unbürokratisch umsetzen und dafür die entsprechenden Haarnadelhalter errichten.
Antwort:
Offen
Anregung nach §24 GO NRW vom 04.01.2021 – Kunstprojekte an Kölner Haltestellen
Sehr geehrter Herr Derichsweiler,
sehr geehrte Damen und Herren im Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden,
Kunst im öffentlichen Raum erhöht die positive Wahrnehmung von (Un)Orten. Dies wurde in der nahen Vergangenheit z.B. am und auf dem Kölner Ebertplatz mit der sogenannten „Rolltreppen-Kunst“ sichtbar. Im Rahmen einiger weniger Kölner Haltestellen wurden in den vergangenen Jahren auch Kunst-Installationen verwirklicht, aber nur selten nachhaltig aufrecht erhalten, siehe z.B. an der U-Bahn-Station Breslauer Platz. Dies ist schade.
Daher rege ich an dieser Stelle an, dass ab 2022 jährlich an 2 Haltestellen je Stadtbezirk temporäre Kunst-Installationen über die Dauer von 8 bis 10 Monaten verwirklicht werden. Eine unterstützende Finanzierung von 10.000 Euro je Installation könnte in den kommenden Haushalten eingeplant werden.
Neben der Aufwertung der jeweiligen Orte, kann hier dran mannigfaltig angeknüpft werden:
Partizipation: Die Kölner Bürger*innen könnten 1x jährlich (online) über die Umsetzung der jeweiligen Installationsvorschläge abstimmen.
Lokales: Durch die Einbindung interessierter Kölner Hochschulen/Universitäten etc. könnten z.B. Abschlussarbeiten in diesem Kontext realisiert und lokal visualisiert werden.
Marketing: Darüber hinaus kann z.B. über KölnTourismus oder die ökoRausch ein touristisches bzw. Besucher*innenkonzept zu den Installationen erfolgen.
In der Hoffnung auf eine positive Bewertung bzw. Beschlussfassung meiner Anregung.
Antwort vom 25.01.2021:
Sehr geehrter Herr Hövelmann,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 4.1.2021, in dem Sie Haltestellen als Orte für Kunstinstallationen begrüßen und bitten diese Projekte weiterhin anzubieten.
Das Kulturamt bedankt sich dafür, dass die Wirkung von Kunst im öffentlichen Raum (KiöR) – sei es mit den „Rolltreppen-Kunstwerken“ am Ebertplatz oder den Kunstsäulen – so positiv wahrgenommen wird.
Künstlerische Projekte im öffentlichen Raum werden vom Kulturamt im Zuge der jährlichen Antragstellung und Projektförderung unterstützt, sofern sie temporär d.h. nicht länger als einige Monate installiert bleiben und nicht „stadtbildprägend“ sind. Wenn Letzteres der Fall ist (so auch im Fall von Projekten mit einer Länge von acht bis zehn Monaten, die sämtliche Stadtbezirke mit KiöR bedienen), berät der Kunstbeirat der Stadt Köln darüber, ob ein solches Projekt zu befürworten ist. Eine operative Realisierung eines solchen Kunst-Projektes ist in der Satzung des Kunstbeirates nicht vorgesehen.
Das Planungsreferat im Kulturdezernat würde die Anregung aufnehmen und mit dem Kunstbeirat diskutieren, sofern die finanziellen Mittel zur Verfügung stünden.
Allerdings sehen Kulturdezernat und Kulturamt die Notwendigkeit, die Grundidee konzeptionell noch klarer zu fassen und zu budgetieren. Mit dem Budget müsste in jedem Fall auch die Koordination und Realisierung für solch ein Projekt in der Verwaltung abgedeckt werden.
Alternativ müsste eine unabhängige Struktur der freien Szene gefunden werden, die an der Idee Interesse hat und diese längerfristig begleiten, koordinieren und realisieren würde.
Im Vorfeld würde das Kulturamt aber mit der KVB abklären können, ob eine solche Aktion von der KVB gewünscht ist und ob eventuell vertragliche Verpflichtungen mit der Firma Ströer an den Bushaltestellen bestehen, sofern es Bushaltestellen und nicht U-Bahn-Haltestellen betrifft. Im Herbst 2020 hat bereits eine Kooperation zwischen Stadt und KVB (Passagen-Gestaltung am Ebertplatz) stattgefunden und positive Resonanz erhalten.
Die KVB selbst hat nun auch Stellung zu dem Vorschlag genommen:
Wir begrüßen das Vorhaben grundsätzlich. Es ist aus betrieblicher Sicht jedoch zwingend notwendig, im Vorfeld einer solchen Initiative eindeutige Rahmenbedingungen für die möglichen Installationen zu definieren. Es muss hierdurch sichergestellt werden, dass der Bahn-betrieb nicht beeinträchtigt wird, die Kundenströme nicht behindert werden, keine Probleme im Hinblick auf die Barrierefreiheit (Licht, Handlaufbeschriftungen) etc. entstehen. Die Installationen sind zudem brandschutztechnisch zu überprüfen. Bei Vandalismus und anderen Schäden haftet die KVB nicht. Auch eine „Beaufsichtigung“ der Installationen können wir nicht leisten, ebenso können wir die Maßnahmen nicht finanziell unterstützen.
Wir bedanken uns für Ihr Engagement. Falls Sie noch weitere Fragen haben sollten, wenden Sie sich bitte direkt an das Kulturamt, Frau xxx unter xxx@stadt-koeln.de oder an die KVB an xxx@kvb.koeln.